Halbton / Ganzton : Generalvorzeichen

Stehen Vorzeichen (Kreuz-Vorzeichen B-Vorzeichen) zu Beginn der Notenzeile zwischen dem Notenschlüssel und der Taktangabe, so bezeichnet man sie als Generalvorzeichen.
Diese Vorzeichen gelten dann für das ganze Stück. z.B.:
Halbton Ganzton Generalvorzeichen

Die Reihenfolge dieser Generalvorzeichen ist immer dieselbe:
Halbton Ganzton Generalvorzeichen
Halbton Ganzton Generalvorzeichen
Wenn innerhalb eines Stückes die Tonart wechselt, dann können auch neue Generalvorzeichen geschrieben werden. Die alten (vorher gültigen) Generalvorzeichen müssen jedoch mit Auflösungszeichen ungültig gemacht werden:
Halbton Ganzton Generalvorzeichen
Hier wurden die vorher gültigen Generalvorzeichen (fis und cis) aufgelöst und ein neues Generalvorzeichen (b) geschrieben. Um diese Änderungen deutlicher zu machen, schreibt man vor diesen Änderungen einen doppelten Taktstrich.

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