Stehen Vorzeichen ( ) zu Beginn der Notenzeile zwischen dem Notenschlüssel und der Taktangabe, so bezeichnet man sie als Generalvorzeichen.
Diese Vorzeichen gelten dann für das ganze Stück. z.B.:
Die Reihenfolge dieser Generalvorzeichen ist immer dieselbe:
Wenn innerhalb eines Stückes die Tonart wechselt, dann können auch neue Generalvorzeichen geschrieben werden. Die alten (vorher gültigen) Generalvorzeichen müssen jedoch mit Auflösungszeichen ungültig gemacht werden:
Hier wurden die vorher gültigen Generalvorzeichen (fis und cis) aufgelöst und ein neues Generalvorzeichen (b) geschrieben. Um diese Änderungen deutlicher zu machen, schreibt man vor diesen Änderungen einen doppelten Taktstrich.