|
Halbton/Ganzton Kapitel 4c
Generalvorzeichen
Stehen Vorzeichen zu Beginn der Notenzeile zwischen dem
Notenschlüssel und der Taktangabe, so bezeichnet man sie als Generalvorzeichen.
Diese Vorzeichen gelten dann für das ganze Stück. z.B.:
Die Reihenfolge dieser Generalvorzeichen ist immer
dieselbe:
Wenn innerhalb eines Stückes die Tonart wechselt so
können auch neue Generalvorzeichen geschrieben werden. Die alten (vorher gültigen)
Generalvorzeichen müssen jedoch mit Auflösungszeichen ungültig gemacht werden:
Hier wurden die vorher gültigen Generalvorzeichen (fis
und cis) aufgelöst und ein neues Generalvorzeichen (b) geschrieben. Um diese Änderungen
deutlicher zu machen, schreibt man vor diesen Änderungen einen doppelten Taktstrich.
|