Bei der geraden Bewegung gibt es einen Sonderfall, bei der zwei
Stimmen sich zur gleichen Zeit in gleichem Abstand in dieselbe Richtung bewegen. Man
spricht in diesem Falle von z.B. Terzparallelen, Sextparallelen oder Quintparallelen, je
nach Intervallabstand der zwei Stimmen.
Bei der Parallelbewegung sind im vierstimmigen Satz grundsätzlich die Quintenparallelen,
Oktavparallelen, aber auch die Einklangparallelen zu vermeiden.